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Begleitetes Fahren ab 17

Seit dem 01.10.2005 können die Anträge auf begleitendes Fahren bei den Fahrerlaubnisbehörden gestellt werden.

Die Anmeldung kann ab einem Alter von 16 1/2 Jahre erfolgen.

Als Begleitung können bis zu drei Personen angegeben werden. Diese müssen folgende Kriterien erfüllen:

Zur Vorbereitung biete ich den Begleitpersonen eine Einführung in das begleitende Fahren an.

ADAC-Beratungen sowie die Beantwortung von Fragen finden regelmäßig im Fahrschulraum statt. Fragen Sie bei mir nach.

Weitere Informationen eralten Sie in der Fahrschule.